Kita Seuzi
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der BeKi GmbH

1. Gültigkeitsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden einen integralen Bestandteil des Betreuungsvertrags zwischen den Erziehungsberechtigten und allen zur BeKi GmbH gehörigen Betrieben. Statt „Eltern“ wird die Bezeichnung „Erziehungsberechtigte“ verwendet, um alle Familienformen einzuschliessen.
Die AGB finden auch ohne Unterzeichnung Anwendung. Bei allfälligen Widersprüchen zwischen der Betreuungsvereinbarung und diesen AGB, geht die Betreuungsvereinbarung vor.
Die BeKi GmbH behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Die Erziehungsberechtigten werden entsprechend informiert. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt des Abschlusses der Betreuungsvereinbarung geltende Version der AGB.


2. Die Kitas der BeKi GmbH
Jede Kita der BeKi GmbH verfügt über eine amtliche Bewilligung zur Führung einer Kindertagesstätte der zuständigen Behörde. Diese Bewilligung gibt Auskunft darüber, wie viele bewilligte Betreuungsplätze vorhanden sind, wie viel Fachpersonal zur Betreuung benötigt wird und die nötigen, vorgeschriebenen Qualifikationen der Leitung.


3. Aufnahme, Betreuungsvertrag​
3.1 Anmeldung
An einem Betreuungsplatz interessierte Erziehungsberechtige füllen das Anmeldeformular auf unserer Homepage aus oder melden sich telefonisch bei der Geschäftsleitung. Anschliessend meldet sich die Geschäftsleitung mit dem Entscheid, ob ein Betreuungsplatz verfügbar ist. Betreuungsplätze werden anhand des Anmeldedatums und nach Verfügbarkeit der Betreuungsplätze vergeben. Geschwisterkinder von bereits bestehenden Kita-Kindern haben Vorrang.
 
3.2 Aufnahmekriterien, Mindestbetreuung
Die BeKi GmbH behält sich vor, Kinder nach eigenem Ermessen abzulehnen.
Die Mindestbetreuung bei beiden Betreuungsmodellen beträgt einen Tag pro Woche.

3.3 Warteliste
Falls kein Betreuungsplatz zur Verfügung steht, können die Erziehungsberechtigten ihr Kind auf die Warteliste setzen lassen. Dies ist unverbindlich und kostenlos. Die Warteliste wird nach Anmeldedatum und nach den verfügbaren Plätzen abgearbeitet.
 
3.4 Betreuungsvertrag
Sollte ein freier Betreuungsplatz verfügbar sein, erhalten die Erziehungsberechtigten nach Rücksprache mit der Geschäftsleitung via Mail das Datenblatt und den Betreuungsvertrag, welchen sie am PC ausfüllen, digital signieren und an uns zurücksenden. Die Geschäftsleitung signiert diese dann ebenfalls und schickt ein Exemplar mit der Rechnung für das Depot und einer Rechnung für den Monatstarif zurück an die Erziehungsberechtigten. Ebenfalls beigelegt ist eine Rechnung über CHF 50.00 für eine einmalige Anmeldegebühr.
Der Betreuungsvertrag erhält erst mit der Unterschrift der Geschäftsleitung seine Gültigkeit.

3.5 Eingewöhnung
Angelehnt ans Berliner Eingewöhnungsmodel und gemäss unserer jahrelangen Erfahrung, gewöhnen wir in der Kita Seuzi neu eintretende Kinder während 2 Wochen täglich vor dem ersten gewünschten fixen Kitatag ein. Nach einem Eintrittsgespräch mit der für die Eingewöhnung zuständigen Betreuungsperson, kommt das Kind an 3 Tagen jeweils für eine Stunde mit einem Elternteil oder einer ihm nahestehenden Bezugsperson in die Kita. Danach verbleibt das Kind in immer länger werdenden Abständen alleine in der Kita, bis es am Schluss der 2 Wochen den ganzen Tag alleine in der Kita ist. Die Eingewöhnungstermine werden vorgängig von der Kita festgelegt, um die Planung für die Gruppe zu vereinfachen. Die Termine können nach den Bedürfnissen der Kinder und Eltern noch angepasst werden. Ab Beginn der Eingewöhnung ist der fixe Monatstarif zu bezahlen.

3.6 Vertragsänderungen
Eine Reduktion der gebuchten Betreuungstage ist unter Einhaltung einer 2-monatigen Kündigungsfrist möglich. Die Kündigung muss in schriftlicher Form bei der Geschäftsleitung eingehen (Brief oder Mail) und erfolgt immer auf das Ende eines Monates.
Eine Aufstockung der gebuchten Betreuungstage ist jederzeit, sofern freie Betreuungsplätze vorhanden sind, möglich.

3.7 Kündigung des Betreuungsvertrages
Eine Kündigung des Betreuungsvertrages ist jederzeit immer auf das Ende eines Monates unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist möglich. Die Kündigung muss in schriftlicher Form (Brief oder Mail) bei der Geschäftsleitung eingehen.
Kommt ein Kind in den Kindergarten, muss der Betreuungsplatz trotzdem fristgemäss durch die Erziehungsberechtigten gekündigt werden.
Die BeKi GmbH bietet keine Probezeit an. Ausnahmen können mit der Geschäftsleitung schriftlich festgehalten werden.


4 Betreuung​
4.1 Öffnungszeiten, Betriebsferien
​
Die Kitas der BeKi GmbH sind von Montag bis Freitag von 6.30 bis 18.30 Uhr geöffnet.
An regulären Feiertagen im Kanton Zürich haben die Betriebe der BeKi GmbH geschlossen, vor Feiertagen schliessen die Betriebe der BeKi GmbH um 16.45 Uhr. Am 24. Dezember schliesst die Kita bereits um 14.00 Uhr. Betriebsferien sind jeweils vom 25. Dezember bis und mit 2. Januar.
Alle Termine und Schliesstage sind auf der Homepage ersichtlich.
 
4.2 Abholen durch Drittpersonen
Von der Beki GmbH betreute Kinder dürfen nur durch Drittpersonen abgeholt werden, wenn dies die Erziehungsberechtigten vorgängig beim Betreuungspersonal angemeldet haben. Ohne vorgängige Anmeldung durch die Erziehungsberechtigten, werden die Kinder in der Kita behalten, bis die Erziehungsberechtigten dies telefonisch bestätigt haben.
Von den Erziehungsberechtigte angemeldete Drittpersonen müssen beim Anholen einen Personalausweis vorlegen.
 
4.3 Krankheit, Unfall, Notfälle
Hat ein Kind über 38° Körpertemperatur oder eine ansteckende Krankheit, kann es nicht durch eine Kita der BeKi GmbH betreut werden. Wir behalten uns vor, im Einzelfall Kinder am Morgen bei der Aufnahme wieder nach Hause zu schicken. 
Die Erziehungsberechtigen müssen während des Besuchs ihres Kindes in einer Kita der BeKi GmbH jederzeit telefonisch erreichbar sein.
Der Kitabesuch ist ausgeschlossen, da ein krankes Kind die Nähe von engen Bezugspersonen benötigt und um die anderen Kinder und das Personal vor einer möglichen Ansteckung zu schützen.
Kinder mit Schnupfen oder einer Körpertemperatur bis 37.9° dürfen die Kita besuchen, sofern es ihr Gesundheitszustand zulässt.
Im Falle eines Unfalls handeln wir gemäss Notfallkonzept. Wir verzichten darauf, Kinder mit Privatautos zum Arzt zu bringen. Benötigt ein Kind eine ärztliche Konsultation, hat es entweder genügend Zeit bis die Eltern dies übernehmen können oder wir bieten die Ambulanz auf. Allfällige Kosten der Ambulanz gehen zu Lasten der Eltern.
Kinder, welche infolge Unfall vorübergehend eingeschränkt sind (Bsp. Arm- oder Beinbruch), können durch die Kita betreut werden, sofern sie sich mehrheitlich am normalen Kita-Alltag beteiligen können und keine Schmerzen haben.
Die BeKi GmbH übernimmt keine Haftung für eine Verzögerung des Heilprozesses oder für Folgeschäden.
 
4.4 Medikamentenabgabe
Benötigt ein Kind während des Kita-Alltages Medikamente, welche weder Fiebersenkend noch schmerzstillend sind, können die Eltern diese von Zuhause mitbringen und die Dosierung dieser auf dem Formular „Medikamenten-Abgabe“ vermerken. Medikamente werden nur von ausgelernten Fachpersonen verabreicht und die Abgabe wird durch die Mitarbeitenden protokolliert. Wir behalten uns vor, Kinder mit Medikamenten nach Hause zu schicken, wenn wir den Eindruck haben, dass der Kita-Alltag zu viel für das Kind ist.
 
4.5 Abwesenheiten, Ferien, Tauschtage
In der Betreuungspauschale sind die Betriebsferien zwischen Weihnachten und Neujahr und individuelle Ferien im üblichen Rahmen bereits eingerechnet. Infolge dessen gibt es keinen Anspruch auf Ersatztage oder Minderung der Monatspauschale wegen individuellen Ferien, Krankheit, Betriebsferien oder Feiertagen.
 
4.6 Zusatzbetreuung
Das Personal einer Kita der BeKi GmbH kann jederzeit vor Ort oder telefonisch angefragt werden, ob eine zusätzliche Betreuung möglich ist. Es sind nur ganze Betreuungstage buchbar. Gebuchte Zusatztage werden den Erziehungsberechtigten im Folgemonat in Rechnung gestellt und sind mit einer Zahlungsfrist von 10 Tagen zahlbar.
 
4.7 Betreuungspersonal
In den Kitas der BeKi GmbH arbeitet Fachpersonal mit in der Schweiz ausgestelltem Fachausweis oder einer anerkannten Qualifikation im Bereich Kinderbetreuung. Es wird durch Lernende im Berufsvorbereitungsjahr und durch Lernende FaBe’s Kinderbetreuung unterstützt.
Aufgrund der Öffnungszeiten arbeitet das Personal in Schichten, zu Randzeiten können einzelne Gruppen zusammengelegt werden. Es ist jederzeit eine ausgelernte Fachperson anwesend und für die Kinder verantwortlich.
Lernende werden jederzeit von dafür qualifizierten Fachpersonen angeleitet und begleitet. Unter Aufsicht dürfen sie auch Kinder am Morgen entgegennehmen und am Abend abgeben.
 
4.8 Pädagogik
Das pädagogische Konzept sowie alle zugehörigen Unterkonzepte können jederzeit von den Erziehungsberechtigten eingesehen werden. Sie werden an allen Standorten der BeKi GmbH umgesetzt und stetig bearbeitet, aktualisiert und bei Bedarf ersetzt.
 
4.9 Ernährung
Alle Mahlzeiten (Zmorge, Znüni, Zmittag, Zvieri, Abendsnack) sind im Betreuungstarif inbegriffen. Babybreie bieten wir in verschiedenen einzelnen Sorten in Bio-Qualität ebenfalls an und sind inbegriffen. Nicht inbegriffen ist das Milchpulver für den Schoppen, dieses muss von den Erziehungsberechtigten mitgebracht werden.
Auf Allergien und kulturelle Einschränkungen nehmen wir Rücksicht.


5 Betreuungstarife
Bei den Tarifen handelt es sich um den über ein Jahr betrachtet, durchschnittlich pro Monat anfallenden Betrag. Die Monatspauschale ist auch bei Abwesenheit des Kindes (Krankheit, Unfall, Ferien) zu bezahlen (Rückerstattungen und Reduktionen sind ausgeschlossen).
Erziehungsberechtigte, welche sich für das flexible Betreuungsmodell entschieden haben, bezahlen 10% mehr auf die regulären Betreuungstarife.


6 Kommunikation
Die BeKi GmbH kommuniziert zugunsten der ökologischen Mittel weitestgehend via E-Mail. Wichtige Informationen werden ebenfalls an den Infowänden der Gruppen ausgehängt und sind auf der Homepage ersichtlich.
Informationen zu ihren Kindern erhalten die Erziehungsberechtigten durch das pädagogische Fachpersonal während der Tür- und Angelgespräche beim Bringen und Abholen der Kinder.
Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, Informationen via Mail zu lesen und regelmässig auf die Infowände der Gruppe ihres Kindes zu schauen.


7. Versicherung und Haftung
Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben. Die Kitas der BeKi GmbH übernehmen keine Haftung für verloren gegangene Gegenstände. Wird durch ein Kind das Inventar eines Betriebes der BeKi GmbH mutwillig beschädigt, tragen die Erziehungsberechtigten sämtliche Kosten, welche durch den Schaden entstanden sind.
Die BeKi GmbH haftet nicht für nicht stattfinden könnende Betreuungstage oder Nicht-Erfüllen können von anderen Pflichten aus dem Betreuungsvertrag infolge höherer Gewalt, oder Gründen, welche nicht in ihrer der Kontrolle sind wie beispielsweise Feuer, Wasser, Wetterphänomene, Pandemien, Epidemien oder behördliche Schliessungen oder Einschränkungen im Betreuungsalltag.


8 Finanzen​
8.1 Betreuungskosten
In den Betreuungskosten sind alle Leistungen eines normalen Betreuungsalltages inkludiert. Dazu gehören Kosten für die Verpflegung, Windeln (von uns bestimmte Marke), Pflegeprodukte, Bastelmaterialien und Ausflüge. 
 
8.2 Kaution
Bei Vertragsabschluss ist eine einmalige Kaution zu leisten. Die Kaution wird nicht verzinst. Der Betreuungsvertrag ist erst abschlossen/gültig und der Platz zugesichert, wenn die Kaution von CHF 1000.- vollumfänglich einbezahlt worden ist.
Die Kaution wird bei Auflösung des Betreuungsvertrages unter Verrechnung allfälliger Restforderungen mit dem letzten Monat verrechnet oder bis zum Ende des nachfolgenden Monates an die Erziehungsberechtigten rückerstattet.


9 Datenschutz und Fotos
Die Erziehungsberechtigten stimmen als gesetzliche Vertreter ihres Kindes zu, dass ihre Personendaten und die ihres Kindes zu den sich aus dem Betrieb der BeKi GmbH und dem Betreuungsvertrag ergebenden Zwecken im Rahmen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung bearbeitet werden. Für die Erfüllung des Betreuungsvertrags sind insbesondere folgende Personendaten relevant

a) Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mailadresse und Bankverbindung der Erziehungsberechtigten
b) Name, Adresse, Geburtstag des Kindes
c) Name von abholberechtigten Personen
d) Impfstatus des Kindes
e) Allergien, Krankheiten, sowie Kontaktinformationen des zuständigen Kinderarztes
f) Informationen zu spezifischen Interessen, Gewohnheiten und Entwicklungen des Kindes

Innerhalb des Betreuungsvertrages legen die Erziehungsberechtigten fest, in welchem die mit den Kita-Handys gemachten Fotos ihrer Kinder verwendet werden dürfen.


10. Schlussbestimmungen​
10.1 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ungültig oder unvollständig sein oder werden, oder ganz oder teilweise nicht vollstreckbar sein, wird die Wirksamkeit der anderen Klauseln nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise fachlich und wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
 
10.2 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Forderungen und/oder Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Verträgen der BeKi GmbH ist der jeweilige Standort der betroffenen Kita.
Kommen Sie vorbei

BeKi Kita Seuzi
Deisrütistrasse 21
8472 Seuzach
​+41 79 350 18 18
hallo@kitaseuzi.ch
Unsere Öffnungszeiten

Montag - Freitag, jeweils 06:30 Uhr bis 18:30 Uhr
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